Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer/Vermieter/Verpächter aufgrund des Angebots von Immobilien Dr. Holder kommt der Maklervertrag mit dem Kauf-, Pacht- oder Mietinteressenten bzw. dem Verkäufer/Vermieter/Verpächter zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande. Der Maklervertrag ist somit auch formlos gültig und bedarf nicht der Schriftform.
Kündigung/Verlängerung des Maklervertrags
Kündigt ein Auftraggeber nach dem Nachweis bzw. der Vermittlung eines vertragswilligen Interessenten einen gültigen Maklervertrag oder lässt diesen Maklervertrag unter Verweigerung einer notwendigen Verlängerung bzw. Wiederauflebung absichtlich auslaufen oder verschleppt Verhandlungen absichtlich, um dadurch den üblichen, vertraglichen Pflichten des Auftraggebers gegenüber Immobilien Dr. Holder auszuweichen bzw. diese gar mit betrügerischer Absicht zu umgehen, macht sich dieser Auftraggeber gegenüber Immobilien Dr. Holder in Höhe der vertraglich vereinbarten Provision, hilfsweise jedoch der ortsüblichen Provision schadenersatzpflichtig. Diese Regelung gilt für den Auftraggeber ohne zeitliche Befristung, unabhängig von der Laufzeit und Art bzw. Form eines vormals geschlossenen Maklervertrags.
Ein Auftraggeber macht sich darüber hinaus gegenüber Immobilien Dr. Holder in Höhe der vertraglich vereinbarten Provision, hilfsweise der ortsüblichen Provision schadenersatzpflichtig, sollte er Immobilien Dr. Holder durch sein unredliches Verhalten, sein Verhalten mit betrügerischer Absicht oder durch sein Verhalten wider Treu und Glauben Schaden zufügen. Diese Regelung gilt für den Auftraggeber ohne zeitliche Befristung, unabhängig von der Laufzeit und Art bzw. Form eines vormals geschlossenen Maklervertrags.
Die oben genannten Regelungen gelten auch, sollte ein Interessent in einer geeigneten Form auf den Auftraggeber einwirken, den Maklervertrag auflaufen zu lassen, zu kündigen oder in anderer Form zu vereiteln.
Sollten Immobilien Dr. Holder durch die oben genannten Verhaltensweisen Mahn- und Rechtsverfolungskosten entstehen, können diese Kosten dem Auftraggeber, gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen, in dort ausgewiesener Höhe vollumfänglich auferlegt werden.
Angebot
Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt. Jede unbefugte Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht. Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter oder Pächter/Verpächter, so haftet der Auftraggeber/Empfänger von Immobilien Dr. Holder auf Schadenersatz in Höhe der Provision. Ist dem Auftraggeber/Empfänger unser Angebot bzw. die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er die Kenntnis erlangt hat. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis unwiderruflich an. Der Auftraggeber/Empfänger kann sich insbesondere nicht auf die Vorkenntnis berufen, wenn er diese nicht vorher bekannt macht. Macht ein Auftraggeber/Empfänger vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, aber ggf. nach geeigneter Kenntniserlangung der Informationen, die aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit bei Vermietungen, Verpachtungen oder Verkäufen einen Vertragsabschluss ermöglichen, einen Widerruf eines bereits geschlossenen Maklervertrags, und dies ausschließlich um die bestehende Provisionspflicht zu umgehen, wird nach erfolgtem Widerruf und bei trotzdem getätigtem Vertragsschluss bzw. Einzug ein Wertersatz in Höhe der im Angebot genannten Provision zur Zahlung an Immobilien Dr. Holder fällig.
Sollten Immobilien Dr. Holder durch die oben genannten Verhaltensweisen Mahn- und Rechtsverfolungskosten entstehen, können diese Kosten dem Auftraggeber, gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen, in dort ausgewiesener Höhe vollumfänglich auferlegt werden.
Besichtigungen
Besichtigungen dürfen nur nach Absprache mit Immobilien Dr. Holder zu den vereinbarten Terminen im Beisein von Immobilien Dr. Holder erfolgen. Ein Auftraggeber verpflichtet sich, Immobilien Dr. Holder auf Anfrage Besichtigungstermine einzuräumen oder notwendige Alternativtermine anzubieten. Bei der Besichtigung kann sich der Interessent von der Nutzungsmöglichkeit, dem Zustand der Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objekts und dessen Einrichtungen überzeugen. Werden Besichtigungen ohne das Beisein von Immobilien Dr. Holder durchgeführt, so haftet der Auftraggeber/Empfänger von Immobilien Dr. Holder auf Schadenersatz in Höhe des dadurch entstandenen Schadens. Eine Weitergabe von vertraulichen Informationen an jedwede dritte Partei ist untersagt. Werden vertrauliche Informationen dennoch an Dritte weitergegeben, so haftet der Auftraggeber/Empfänger von Immobilien Dr. Holder auf Schadenersatz in Höhe des dadurch entstandenen Schadens bzw. in Höhe unserer Provision.
Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
Provision
Unsere Maklerprovision ist verdient und fällig, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag und zwar unabhängig von dessen Form, zustande kommt. Mitursächlichkeit genügt. Immobilien Dr. Holder arbeitet, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ausschließlich zu den ortsüblichen Provisionen. Diese betragen bei Kaufverträgen für Käufer und Verkäufer jeweils 3,57% inkl. MwSt. des notariellen Kaufpreises. Bei Wohnraumvermietungen 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. für den Vermieter. Bei Gewerberaumvermietungen bzw. Verpachtungen 3,57 Monatsmieten inkl. MwSt. für den Vermieter/Verpächter, es sei denn, diese Provisionsverpflichtung wurde mit Immobilien Dr. Holder vertraglich vereinbart auf den Mieter/Pächter übertragen. Die Nachweispflicht für eine solche Vereinbarung trägt der Auftraggeber.
Für die Kosten nicht rechtzeitig bezahlter Provisionsrechnungen haftet der Verursacher. Sollten Immobilien Dr. Holder Mahn- und Rechtsverfolungskosten entstehen, können diese Kosten dem Verursacher, gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen, in dort ausgewiesener Höhe vollumfänglich auferlegt werden. Die Höhe der Verzugszinsen berechnet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner.
Provisionszahlungen sind auf das von Immobilien Dr. Holder genannte Konto zu überweisen. Eine Annahme von Bargeldzahlungen ist nicht möglich.
Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Kommen andere Verträge (z.B. statt eines Kaufvertrags ein Vertrag für einen Mietkauf, ein Vorkaufsrecht, eine Erbpacht oder Vermietungs-/Verpachtungsverträge, etc.) oder Vereinbarungen in einer wie auch immer gearteten Form zustande, als im Angebot oder im Auftrag genannt, so wird im Falle eines entsprechenden Vertragsschlusses dafür unsere Provision in der vertraglich vereinbarten Höhe, hilfsweise in Höhe der ortsüblichen Provision, fällig. Dies gilt auch bei vorgeschobener Anmietung mit späterem Kauf.
Diese Regelung gilt für den Auftraggeber ohne zeitlichen Befristung, unabhängig von der Laufzeit und Art bzw. Form eines vormals geschlossenen Maklervertrags.
Beurkundung/Vertragsschluss
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am notariellen Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.
Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit bei Vermietungen, Verpachtungen oder Verkäufen direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit jeweils Bezug zu nehmen. Wir haben daher Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des jeweiligen Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Immobilien Dr. Holder ist daher berechtigt, die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und/oder anderen Beteiligten einzuholen. Etwaige Gebühren oder Mahn- und Rechtsverfolungskosten können dem Auftraggeber, gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen, in dort ausgewiesener Höhe vollumfänglich auferlegt werden.
Haftung
Die umseitige Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers/Vermieters/Verpächter erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
Schadenersatz
Hat der Auftraggeber/Kunde uns wegen Verstoßes gegen seine vertraglichen Pflichten oder dem schuldhaften Verschweigen von wichtigen Informationen Schadenersatz zu leisten, können wir insbesondere Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen. Insbesondere werden bestätigte und nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung gestellt.
Sollten Immobilien Dr. Holder aufgrund von nicht oder verspätet bezahlter Rechnungen Mahn- und Rechtsverfolungskosten entstehen, können diese Kosten dem Schuldner, gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen, in dort ausgewiesener Höhe vollumfänglich auferlegt werden. Die Höhe der Verzugszinsen berechnet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner.
Zahlungen sind auf das von Immobilien Dr. Holder genannte Konto zu überweisen. Eine Annahme von Bargeldzahlungen ist nicht möglich.
Aufwendungsersatz
Für den Fall, dass der Auftraggeber/Kunde seine Verkaufs-, Vermietungs-, Verpachtungsabsicht während der Auftragsdauer via Immobilien Dr. Holder aufgibt oder die Verkaufs-, Vermietungs-, Verpachtungsbemühungen des Maklers nachhaltig erschwert oder der Auftraggeber/Kunde gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt oder schuldhaft wichtige Informationen verschweigt, gilt zwischen den Parteien der Ersatz von Aufwendungen vereinbart. Hierzu hat der Makler Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben, insbesondere Kosten für Inserate, Exposés, etwaige Eingabekosten ins Internet und ähnliche Kommunikationsdienste. Die Kosten für Telefon, Telefax, Porti sind pauschal mit 20,00 € zzgl. 19% MwSt. zu vergüten. Ferner Fahrkosten gemäß Nachweis, bei Nutzung des Pkw´s 0,38 € pro gefahrenem Kilometer zzgl. 19% MwSt. Der Ersatz für den nachgewiesenen Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen. Der Aufwendungsersatz wird der Höhe nach auf in etwa 10% der zu erwartenden Provision beschränkt und ist mit dem Tage der Vertragsbeendigung fällig. Verlangt der Auftraggeber besondere Werbemaßnahmen oder werden durch Einflussnahme Dritter (z.B. Mieter, Nachbarn, etc.) höhere Kosten fällig, kann die Höhe des Aufwendungsersatzes ggf. auch höher als 10% sein.
Ist ein Auftraggeber trotz nachgewiesener vertragswilliger Interessenten bestrebt, einen geschlossenen Maklervertrag zur Kündigung zu führen, eine notwendige Vertragsänderung oder -wiederauflebung/-verlängerung zu verweigern, um dadurch die vertraglich vereinbarte Provision zu umgehen und statt dessen lediglich einen Aufwands- oder Schadenersatz zahlen zu müssen, wird bei trotzdem getätigtem Vertragsschluss die vormals vertraglich vereinbarte Provision zur Zahlung an Immobilien Dr. Holder fällig, hilfsweise jedoch die ortsübliche Provision. Diese Regelung gilt für den Auftraggeber ohne zeitliche Befristung, unabhängig von der Laufzeit und Art bzw. Form eines vormals geschlossenen Maklervertrags.
Sollten Immobilien Dr. Holder aufgrund von nicht oder verspätet bezahlter Rechnungen Mahn- und Rechtsverfolungskosten entstehen, können diese Kosten dem Schuldner, gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen, in dort ausgewiesener Höhe vollumfänglich auferlegt werden. Die Höhe der Verzugszinsen berechnet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision oder den Aufwendungsersatz als Gesamtschuldner.
Zahlungen sind auf das von Immobilien Dr. Holder genannte Konto zu überweisen. Eine Annahme von Bargeldzahlungen ist nicht möglich.
Beratertätigkeit
Immobilien Dr. Holder berät Auftraggeber auf Wunsch bei Fragen zu Immobilien oder Finanzierungen. Immobilien Dr. Holder berät Auftraggeber aber niemals bezüglich rechtlicher oder steuerlicher Fragen. Der Auftraggeber wird von Immobilien Dr. Holder notfalls immer an fachkundige Rechtsanwälte oder Steuerberater verwiesen. Immobilien Dr. Holder ist daher für die rechtlichen oder steuerlichen Auswirkungen von Vertragsschlüssen nicht verantwortlich oder haftbar.
Immobilienbewertungen / Immobilienwertanalysen
Immobilien Dr. Holder ermittelt im Rahmen von Immobilienvermarktungsbeauftragungen den Wert Ihrer Immobilie kostenlos für Sie. Sollten Sie den Wert Ihrer Immobilie online über die Website von Immobilien Dr. Holder selbständig bewerten und kein Zeitaufwand von Immobilien Dr. Holder in Anspruch genommen werden, sind solche Bewertungen kostenlos für Sie. Insofern Bewertungen mit Terminen vor Ort stattfinden und somit zeitlicher und materieller Aufwand entsteht, kostet eine Immobilienwertanalyse für den Kreis Reutlingen pauschal 245 Euro zzgl. 19% MwSt.. Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, Immobilien Dr. Holder mit der Vermarktung Ihrer Immobilie zu beauftragen, wird Ihnen der pauschale Betrag von 245 Euro zzgl. 19% MwSt. für die Immobilienwertanalyse wieder zurückerstattet, insofern die Vermarktung Ihrer Immobilie erfolgreich gewesen ist. Der Preis von 245 Euro zzgl. 19% MwSt. einer eine Immobilienwertanalyse bezieht sich sowohl auf Verkaufsobjekte als auch auf Vermietungs- und Verpachtungsobjekte.
Schlussbestimmungen
Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bad Urach.